Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Lieferungen. Anderweitige besondere
Abreden bei oder nach Vertragsabschluss werden nur nach schriftlicher Bestätigung
unsererseits rechtsgültiger Vertragsbestandteil.
Abweichende AGB des Käufers werden weder ganz noch teilweise Inhalt des Vertrages, auch wenn
ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Angebote
Die Preise der auf der Internetseite angegebenen Angebote verstehen sich als Endpreise einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer
und weiterer Preisbestandteile. Die Verkaufspreise umfassen nicht die Liefer- und Versandkosten.
Sonderanfertigungen
Maßanfertigungen gelten als Sonderanfertigungen und können nicht zurückgenommen werden.
Lieferzeit
Die vorgesehenen Lieferfristen laufen ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (Datum der
Auftragsbestätigung); auf jeden Fall nicht eher, als alle Unklarheiten bezüglich des
Auftrages geklärt sind. Im Falle höherer Gewalt, Betriebs- und Transportstörungen
irgendwelcher Art, verlängert sich die Lieferzeit mindestens um die Zeit der Behinderungen.
Bei Lieferverzug gilt auf jeden Fall eine angemessene Nachfrist als vereinbart.
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Zahlungsbedingungen
Bei Zahlung innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto, 30 Tage netto zahlbar.
Wechsel- und Scheckzahlungen werden erfüllungshalber gutgeschrieben. Bei verspäteter Zahlung
werden Verzugszinsen von mindestens 3% über den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Umständen, die uns nach
Vertragsabschluss bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers nach bankgemäßen
Gesichtspunkten mindern, werden nach Mahnung sämtliche Forderungen ohne Rücksicht auf die
Laufzeit der entgegengenommenen Wechsel sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt,
noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorzahlung oder Sicherheitsleistungen
auszuführen, oder nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
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Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung der Kaufpreises sowie bis zur Bezahlung aller Forderungen auch
aus vergangenen und zukünftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung (bei
Hereingabe von Schecks oder Wechseln bis zu deren Einlösung) bleiben die gelieferten Waren
Eigentum des Verkäufers. Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten
die Forderung insgesamt um mehr als 20%, so ist der Verkäufer auf Verlangen der Käufers zur
Freigabe der Sicherung nach seiner Wahl verpflichtet. Der Käufer ist nicht berechtigt, die
Waren an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Soweit der Käufer sie
verarbeitet oder umbildet, gilt der Verkäufer als Hersteller i.S. des § 950 BGB und erwirbt
das Eigentum an den Zwischen- oder Enderzeugnissen. Veräußert er diese oder den unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstand, tritt der Käufer schon jetzt die diesen
Gegenstand betreffende Kaufpreisforderung an uns ab. Der Käufer ist nur Verwahrer. Er ist
berechtigt die Ware oder das hieraus hergestellte Fabrikat im ordnungsmäßigen Geschäftsgang
zu veräußern, soweit und solange die Rechte des Verkäufers aus dem Eigentumsvorbehalt
gewahrt bleiben und der Käufer sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Bei Einbau von
Vorbehaltsware in ein fremdes Grundstück tritt der Käufer den schuldrechtlichen Anspruch auf
Einräumung einer Sicherheitshypothek an dem Baugrundstück des Dritten gem. § 648 BGB an der
Verkäufer in der Höhe der durch den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers gesicherten Forderung ab.
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Gewährleistungen
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu prüfen und offensichtliche Mängel
innerhalb 2 Wochen schriftlich anzuzeigen. Die Beseitigung von Mängeln erfolgt ausschließlich
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder angemessener Gutschrift nach Wahl des
Verkäufers.
Wenn und soweit der Hersteller oder Lieferant oder sonstiger Dritter eine eigene
Gewährleistung gegenüber dem Käufer übernimmt (z, B. durch Übergabe einer Garantiekarte),
wird dadurch die Gewährleistungspflicht des Verkäufers selbst im Verhältnis zum Käufer in
keinem Falle erweitert.
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Rücksendungen
Nur eine von uns gelieferte Ware kann nach unserer vorherigen Zustimmung, in tadellosem
Zustand und spesenfrei bei uns angeliefert, abzüglich eines Unkostenanteils von 10%
gutgeschrieben werden.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Klagen imUrkunden- und Wechselprozeß - ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für beide
Teile und für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung
der Hauptsitz des Auftragnehmers - nach seiner Wahl - der Sitz einer seiner Zweigniederlassungen.
Sind AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt
der Vertrag im übrigen wirksam.
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richard petersen, Inhaber Stefan Jähde e.K.
