Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Lieferungen. Anderweitige besondere Abreden bei oder nach Vertragsabschluss werden nur nach schriftlicher Bestätigung unsererseits rechtsgültiger Vertragsbestandteil.
Abweichende AGB des Käufers werden weder ganz noch teilweise Inhalt des Vertrages, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Angebote

Die Preise der auf der Internetseite angegebenen Angebote verstehen sich als Endpreise einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Die Verkaufspreise umfassen nicht die Liefer- und Versandkosten.

Sonderanfertigungen

Maßanfertigungen gelten als Sonderanfertigungen und können nicht zurückgenommen werden.

Lieferzeit

Die vorgesehenen Lieferfristen laufen ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (Datum der Auftragsbestätigung); auf jeden Fall nicht eher, als alle Unklarheiten bezüglich des Auftrages geklärt sind. Im Falle höherer Gewalt, Betriebs- und Transportstörungen irgendwelcher Art, verlängert sich die Lieferzeit mindestens um die Zeit der Behinderungen. Bei Lieferverzug gilt auf jeden Fall eine angemessene Nachfrist als vereinbart.
seitenanfang nach oben

Zahlungsbedingungen

Bei Zahlung innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto, 30 Tage netto zahlbar.
Wechsel- und Scheckzahlungen werden erfüllungshalber gutgeschrieben. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen von mindestens 3% über den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Umständen, die uns nach Vertragsabschluss bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers nach bankgemäßen Gesichtspunkten mindern, werden nach Mahnung sämtliche Forderungen ohne Rücksicht auf die Laufzeit der entgegengenommenen Wechsel sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorzahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen, oder nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
seitenanfang nach oben

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung der Kaufpreises sowie bis zur Bezahlung aller Forderungen auch aus vergangenen und zukünftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung (bei Hereingabe von Schecks oder Wechseln bis zu deren Einlösung) bleiben die gelieferten Waren Eigentum des Verkäufers. Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten die Forderung insgesamt um mehr als 20%, so ist der Verkäufer auf Verlangen der Käufers zur Freigabe der Sicherung nach seiner Wahl verpflichtet. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Waren an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Soweit der Käufer sie verarbeitet oder umbildet, gilt der Verkäufer als Hersteller i.S. des § 950 BGB und erwirbt das Eigentum an den Zwischen- oder Enderzeugnissen. Veräußert er diese oder den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstand, tritt der Käufer schon jetzt die diesen Gegenstand betreffende Kaufpreisforderung an uns ab. Der Käufer ist nur Verwahrer. Er ist berechtigt die Ware oder das hieraus hergestellte Fabrikat im ordnungsmäßigen Geschäftsgang zu veräußern, soweit und solange die Rechte des Verkäufers aus dem Eigentumsvorbehalt gewahrt bleiben und der Käufer sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Bei Einbau von Vorbehaltsware in ein fremdes Grundstück tritt der Käufer den schuldrechtlichen Anspruch auf Einräumung einer Sicherheitshypothek an dem Baugrundstück des Dritten gem. § 648 BGB an der Verkäufer in der Höhe der durch den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers gesicherten Forderung ab.
seitenanfang nach oben

Gewährleistungen

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu prüfen und offensichtliche Mängel innerhalb 2 Wochen schriftlich anzuzeigen. Die Beseitigung von Mängeln erfolgt ausschließlich durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder angemessener Gutschrift nach Wahl des Verkäufers.
Wenn und soweit der Hersteller oder Lieferant oder sonstiger Dritter eine eigene Gewährleistung gegenüber dem Käufer übernimmt (z, B. durch Übergabe einer Garantiekarte), wird dadurch die Gewährleistungspflicht des Verkäufers selbst im Verhältnis zum Käufer in keinem Falle erweitert.
seitenanfang nach oben

Rücksendungen

Nur eine von uns gelieferte Ware kann nach unserer vorherigen Zustimmung, in tadellosem Zustand und spesenfrei bei uns angeliefert, abzüglich eines Unkostenanteils von 10% gutgeschrieben werden.
seitenanfang nach oben

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Klagen im

Urkunden- und Wechselprozeß - ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile und für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung der Hauptsitz des Auftragnehmers - nach seiner Wahl - der Sitz einer seiner Zweigniederlassungen.
Sind AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam.
seitenanfang nach oben

richard petersen, Inhaber Stefan Jähde e.K.